Interpretation von Rechenvorschriften in Konditionen und Tarifen - Version 1.8
Konditionen und Tarife enthalten Rechenvorschriften, anhand derer im Rahmen der Bewertung in COGITA Beträge ermittelt werden.
In diesem Abschnitt erfahren Sie genau, wie die verschiedenen Rechenvorschriften interpretiert werden und welche Methode für Ihre Erfordernisse am besten passt.
Je nach Komplexität Ihrer Abrechnungsvereinbarungen mit Kunden oder Frachtführern können Sie in den Positionszeilen Ihrer Konditionen Ihre Leistungsarten
- ohne Tarif anhand eines Kriteriums aus Auftrag oder Verladung bewerten (eindimensional)
- mit einem Betragstarif anhand von zwei Kriterien aus Auftrag oder Verladung bewerten (zweidimensional)
- mit einem Satztarif anhand von drei Kriterien aus Auftrag oder Verladung bewerten (dreidimensional)
- als prozentualen Zu- oder Abschlag auf eine andere Leistungszeile berechnen
Interpretation einer eindimensionalen Vorschrift ohne Tarif
Beispiel: Dieselzuschlag = 2,40 Euro pro 100 Kilometer
Der Tarifbezug für die Berechnung ist in diesem Fall "Kilometer" mit der Einheit "pro 100".
Die Gesamtkilometer des Auftrag bzw. der Verladung werden also auf volle Hundert aufgerundet und pro Hundert mit dem Satz von 2,40 Euro multipliziert.
IntepretationInterpretation eines Betragstarifs
Beispiel: Frachtpreis = 109,60 Euro für einen Auftrag mit 250 kg und 80 km
Tarif-Zahlenwerk:
Die Tarifbezüge für die Berechnung sind in diesem Fall "Kilometer" und "Kilogramm (brutto)". Es handelt sich also um eine zweidimensionale Berechnung.
Die Tarifmatrix enthält auf der X-Achse (Spalten) die Werte bis zu einer bestimmten Anzahl Kilometer. Für einen Auftrag mit 80 km Strecke wird also die Spalte "bis 100 km" gelesen.
Auf der Y-Achse (Zeilen) enthält der Tarif die Werte bis zu einem bestimmten Bruttogewicht. Hat der Auftrag 250 kg Bruttogewicht, so wird in der Spalte "bis 100 km" die Zeile "bis 300 kg" gelesen und dort der Betrag 109,60 Euro gefunden.
Interpretation eines Satztarifs
Beispiel: Frachtpreis = 120,00 Euro für einen Auftrag mit 250 kg auf 4 Europaletten und 80 km
Tarif-Zahlenwerk:
Die Tarifbezüge für die Berechnung sind in diesem Fall "Kilometer" und "Kilogramm (brutto)", sowie "pro 1 Lademittel" als Rechenbezug. Es handelt sich also um eine dreidimensionale Berechnung.
Die Tarifmatrix enthält auf der X-Achse (Spalten) die Werte bis zu einer bestimmten Anzahl Kilometer. Für einen Auftrag mit 80 km Strecke wird also die Spalte "bis 100 km" gelesen.
Auf der Y-Achse (Zeilen) enthält der Tarif die Werte bis zu einem bestimmten Bruttogewicht. Hat der Auftrag 250 kg Bruttogewicht, so wird in der Spalte "bis 100 km" die Zeile "bis 500 kg" gelesen und dort der Satz 30,00 Euro gefunden.
Nun wird der Multiplikator aus dem Rechenbezug ermittelt. Da "pro 1 Lademittel" gerechnet werden soll, ist die einfache Anzahl der Lademittel der Multiplikator.
Für unseren Auftrag mit 4 EuropalttenEuropaletten wird also 4 x der Satz von 30,00 Euro gerechnet. Die Frachtkosten betragen 120,00 Euro.
Interpretation eines prozentualen Zu- oder Abschlags
Beispiel: Marge = 10,96 Euro für einen Auftrag mit einem Frachtpreis vom 109,60 Euro und 10% Marge auf den Frachtpreis
Ein prozentualer Zu- oder Abschlag bezieht sich immer auf eine andere Leistungszeile. Es muss also zunächst das Ergebnis dieser Grundlage berechnet sein, deshalb muss ein Zu- oder Abschlag in der Kondition immer unterhalb der Position erfasst werden, auf die er sich bezieht.
Der Frachtpreis wurde im Beispiel mit 109,60 Euro berechnet und steht in der Kondition in Position 1. Die Marge ist mit +10% bezogen auf Position 1 definiert, wird also von diesem Betrag berechnet mit 10% von 109,60 =10,96 Euro.

