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Interpretation von Rechenvorschriften in Konditionen und Tarifen

Konditionen und Tarife enthalten Rechenvorschriften, anhand derer im Rahmen der Bewertung in COGITA Beträge ermittelt werden.

In diesem Abschnitt erfahren Sie genau, wie die verschiedenen Rechenvorschriften interpretiert werden und welche Methode für Ihre Erfordernisse am besten passt.

Je nach Komplexität Ihrer Abrechnungsvereinbarungen mit Kunden oder Frachtführern können Sie in den Positionszeilen Ihrer Konditionen Ihre Leistungsarten

  • ohne Tarif anhand eines Kriteriums aus Auftrag oder Verladung bewerten (eindimensional)
  • mit einem Betragstarif anhand von zwei Kriterien aus Auftrag oder Verladung bewerten (zweidimensional)
  • mit einem Satztarif anhand von drei Kriterien aus Auftrag oder Verladung bewerten (dreidimensional)
Interpretation einer eindimensionalen Vorschrift ohne Tarif

Beispiel: Dieselzuschlag = 2,40 Euro pro 100 Kilometer

Der Tarifbezug für die Berechnung ist in diesem Fall "Kilometer" mit der Einheit "pro 100".

Die Gesamtkilometer des Auftrag bzw. der Verladung werden also auf volle Hundert aufgerundet und pro Hundert mit dem Satz von 2,40 Euro multipliziert.

Intepretation eines Betragstarifs

Beispiel: Frachtpreis = 109,60 für einen Auftrag mit 250 kg und 80 km

Tarif-Zahlenwerk:

grafik.png

Die Tarifbezüge für die Berechnung sind in diesem Fall "Kilometer" und "Kilogramm (brutto)". Es handelt sich also um eine zweidimensionale Berechnung.

Die Tarifmatrix enthält auf der X-Achse (Spalten) die Werte bis zu einer bestimmten Anzahl Kilometer. Für einen Auftrag mit 80 km Strecke wird also die Spalte "bis 100 km" gelesen.

Auf der Y-Achse (Zeilen) enthält der Tarif die Werte bis zu einem bestimmten Bruttogewicht. Hat der Auftrag 250 kg Bruttogewicht, so wird in der Spalte "bis 100 km" die Zeile "bis 300 kg" gelesen und dort der Betrag 109,60 Euro gefunden.

Interpretation eines Satztarifs

Beispiel: Frachtpreis = 120,00 für einen Auftrag mit 250 kg auf 4 Europaletten und 80 km

Tarif-Zahlenwerk:

grafik.png

Die Tarifbezüge für die Berechnung sind in diesem Fall "Kilometer" und "Kilogramm (brutto)", sowie "pro 1 Lademittel" als Rechenbezug. Es handelt sich also um eine dreidimensionale Berechnung.

Die Tarifmatrix enthält auf der X-Achse (Spalten) die Werte bis zu einer bestimmten Anzahl Kilometer. Für einen Auftrag mit 80 km Strecke wird also die Spalte "bis 100 km" gelesen.

Auf der Y-Achse (Zeilen) enthält der Tarif die Werte bis zu einem bestimmten Bruttogewicht. Hat der Auftrag 250 kg Bruttogewicht, so wird in der Spalte "bis 100 km" die Zeile "bis 500 kg" gelesen und dort der Satz 30,00 Euro gefunden.

Nun wird der Multiplikator aus dem Rechenbezug ermittelt. Da "pro 1 Lademittel" gerechnet werden soll, ist die einfache Anzahl der Lademittel der Multiplikator.

Für unseren Auftrag mit 4 Europaltten wird also 4 x der Satz von 30,00 Euro gerechnet. Die Frachtkosten betragen 120,00 Euro.

Interpretation eines prozentualen Zu- oder Abschlags